Satzung

Selbstverpflichtung der Mitglieder der AG Klinische Geweberegeneration der DGOU zum Umgang mit dem „KnorpelRegister DGOU“ 

Präambel

Das KnorpelRegister DGOU ist eine Initiative der AG Klinische Geweberegeneration der DGOU. Die Teilnahme ist freiwillig.

Die Teilnahme am KnorpelRegister DGOU setzt die Anerkennung der vorliegenden Selbstverpflichtung voraus.

Das KnorpelRegister DGOU wird mit dem Ziel der wissenschaftlichen und multizentrischen Erhebung wissenschaftlicher Daten von Patienten mit operativ behandelten Knorpelschäden eingeführt.

Die Unabhängigkeit von industriellen Partnern ist Grundsatz des Registers.

Datenstruktur und Ethikantrag

Für die Erhebung personenbezogener Daten und deren Dokumentation ist in der Regel (in Abhängigkeit der Berufsordnung) eine Zustimmung der zuständigen Ethikkommission erforderlich.

Die Ethikkommission Freiburg ist federführend für das KnorpelRegister DGOU. Die Verantwortung für das notwendige Einholen eines Anschlussvotums bei der lokalen zuständigen EK liegt bei der Person, welche die Daten in das Register eingibt. Mit Anerkennung dieser Satzung verpflichtet sich die eingebende Person, entsprechend der lokalen Berufsordnung, dies – soweit gefordert – nur bei eingeholtem Ethikvotum und positivem Bescheid durchzuführen.

Eigentumsrechte der Daten und Publikation von Registerdaten

Das Recht zur individuellen Auswertung und Publikation eigener Daten, welche in das KnorpelRegister DGOU eingetragen werden, verbleibt beim eintragenden Zentrum. Die Daten eines einzelnen Zentrums können unabhängig von der AG Geweberegeneration ausgewertet und publiziert werden. Das Studienzentrum Freiburg stellt diese gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 250,00 Euro in aufgearbeiteter Form zur Verfügung. 

Das Publikationsrecht für die Gesamtheit multizentrisch erhobener Daten aus dem KnorpelRegister DGOU liegt unabhängig von der Datenherkunft bei der AG Geweberegeneration.

Jedes Mitglied der AG Geweberegeneration kann Vorschläge zu Projekten unter Verwendung der Daten des Knorpelregisters mit konkreten Fragestellungen und einer Projektskizze bei der AG-Leitung einreichen. Diese werden im Rahmen der AG-Sitzung vorgestellt. Über Annahme bzw. Ablehnung des Projektes entscheiden die anwesenden AG-Mitglieder. Ein Projekt muss mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder angenommen werden.

Die Kosten für die Datenbereitstellung für multizentrische Projekte übernimmt die AG Geweberegeneration. Bei der Publikation der Daten muss die AG Geweberegeneration der DGOU genannt werden. Die Prämie der DGOU für Publikationen aus der AG kommt der AG zu und wird für die Bereitstellung der Daten eingesetzt. Die Autorenreihenfolge liegt in der Verantwortung des Zentrums bzw. der Antragsteller und erfolgt in Übereinstimmung mit den Empfehlungen zur Autorenschaft der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). AG-Mitgliedschaft und AG-Vorsitz alleine berechtigen nicht zur Autorenschaft.

Satzung als PDF-Dokument

Hier finden Sie die Satzung des KnorpelRegisters DGOU zum Download als pdf.

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